Datenschutz: AKVorrat veröffentlicht juristische Analyse: Staatsschutzgesetz muss in die Reparatur - AKVorrat, 09.03.2016
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf enthält die Ende Jänner im Nationalrat beschlossene Version des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes einige Verbesserungen. Insgesamt ist sie aber nach wie vor nicht verfassungskonform und entspricht auch nicht dem Geist des Urteils, mit dem der Europäische Gerichtshof im April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat. Zu diesem Schluss kommt der AKVorrat in seiner juristischen Stellungnahme, die heute veröffentlicht wird. Das Papier listet wichtige Argumente auf, die auch in einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ins Treffen geführt werden sollen. Die Parlamentsklubs der Grünen und der Freiheitlichen Partei Österreichs haben heute Vormittag eine derartige Beschwerde angekündigt. Sie werden dafür die Expertise des AKVorrat in Anspruch nehmen.