Antrag ad UG-Novelle findet im Bundesrat keine Mehrheit! (parlament.gv.at)

Der Antrag von ÖVP-Bundesräten im Bundesrat, gegen den vorliegenden Beschluss des NR über die UG-Novelle keinen Einspruch zu erheben hat in der Sitzung des Bundesrates vom 30.03. nicht die notwendige Mehrheit gefunden - der Beschluss des Bundesrates ist somit nicht zustande gekommen (mehr dazu siehe unten "Wie geht es weiter?").
Zur Antragsabstimmung: siehe unten stehenden streaming-Link "Hahn Doris - 11:31:26h.
Auszüge aus dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung des Bundesrats vom 29.03.2021:

"Weiterer Änderungsbedarf ergab sich im Universitätsgesetz 2002 in rechtsentwickelnder Hinsicht auch im Bereich Organisationsrecht und Personalrecht, wobei die Änderungen in diesen Bereichen auch unter Berücksichtigung der Judikatur der Höchstgerichte bzw. des Europäischen Gerichtshofs erfolgten. Wesentlichstes Beispiel dafür ist die Neufassung des § 109 UG, der die befristeten Arbeitsverträge an den Universitäten regelt, und der Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof war. Das Urteil des EuGH hat zwar die in § 109 UG enthaltene Regelung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, dennoch hat sich gezeigt, dass eine Reform dieser Bestimmung erforderlich ist."
"Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen. ... Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F). ... Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Wie geht es weiter?
In der unten verlinkten APA-Meldung heisst es: "Damit kann die Novelle vorerst nicht in Kraft treten und voraussichtlich erst nach acht Wochen kundgemacht werden."
Für Näheres zu den Abläufen in der Zusammenarbeit des Bundesrates mit dem Nationalrat siehe "Der Weg durch den Bundesrat" - zB Beharrungsbeschluss: der Nationalrat "beharrt" oder ändert (parlament.gv.at) sowie siehe Informationen zur "Mitwirkung des Bundesrates" (oesterreich.gv.at)
Anmerkung: Der Antrag ad "2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG (706 d.B.)" wurde in der Sitzung des Bundesrats (30.03.2021) angenommen.

26. Apr. 2021
30. Mar. 2021