EuGH-Gutachten - Generalanwalt: Datenschutz-Aktivist Schrems kann Facebook verklagen - sueddeutsche.de, 14.11.2017

Erfolg für den österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems: Laut Generalanwalt am EuGH kann er Facebook in Österreich verklagen, obwohl das Unternehmen seinen europäischen Sitz in Irland hat. Maßgeblich dafür sei, dass Schrems sich ursprünglich privat bei Facebook angemeldet und so seinen Nutzervertrag als Verbraucher abgeschlossen habe - auch wenn er Facebook mittlerweile beruflich nutze. Allerdings könne Schrems keine Ansprüche geltend machen, die andere an ihn abgetreten haben. Eine Sammelklage in Österreich gegen das in Irland sitzende Facebook sei nicht möglich. Schrems fordert von Facebook u.a. die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln unwirksam sind sowie Schadenersatz.
©SZ.de/AFP/mri

14. Nov. 2017
14. Nov. 2017