Brief des ULV Österreich an die Abgeordneten des Bundesrats (ugoed.at, 25.03.2021)
Mit Bedauern und Unverständnis nimmt der Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten zur Kenntnis, dass die Beteiligungsinstrumente am Gesetzgebungsverfahren bestenfalls ansatzweise, hauptsächlich aber zur formalen Pflichtübung stattgefunden haben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass eine überdurchschnittlich große Anzahl kritischer, sachkompetenter Stellungnahmen inhaltlich unberücksichtigt geblieben ist. Als eine der bedeutenden Interessensvertretungen von über 40.000 Beschäftigten des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals halten wir nochmals in aller Deutlichkeit fest, dass die Novelle des Universitätsgesetzes den Wissenschaftsstandort Österreich schwächen wird, Studienwerber*innen abschrecken wird, Studierende behindern wird, die unangemessenen hierarchischen Strukturen nochmals verschärfen wird, die Entwicklung von Expertise einschränken wird, wissenschaftliche und künstlerische Karrieren verhindern wird, wirtschaftliche Abhängigkeit und Ungleichbehandlung fördern statt einschränken wird und schließlich soziale Schieflage und personalrechtliche Missstände verstärken wird. Angesichts der deutlichen Warnungen und Appelle werden die Mitglieder der gesetzgebenden Vertretungsorgane allfällige Unkenntnis nicht glaubhaft ins Treffen führen können. Der letzte Appell richtet sich nun an den Bundesrat.
Anmerkung: Diesem Appell an den Bundesrat war auch ein (detailliiert begründeter) Appell an alle Abgeordneten des Nationalrats (für die NR-Sitzung am 24.03.) voraus gegangen. Mit den Stimmen der Regierungsparteien (Gegenstimmen aller Oppositionsparteien) wurde die Novelle jedoch ohne inhaltliche Änderungen (Regierungsvorlage) beschlossen. ULV-Redaktionsteam für beide Appelle: Sabine Hammer, Stefan Schön, Ulrike Hugl.