Kollektivvertrag Universitäten: Erhöhung um 2,33% fixiert! (Beschluss des Dachverbandes vom 21.12.2017) - Inhalte laut Mailaussendung GÖD vom 22.12.2017

In den Verhandlungen wurde eine Erhöhung der Gehälter für die KV-Bediensteten durchgesetzt: Die Monatsentgelte werden per 1. Februar 2018 um 2,33 % erhöht (Laufzeit 12 Monate). Die Erhöhung gilt auch für Zulagen und Lehrlingsentschädigungen.
Dieser Einigung liegt das Verhandlungsziel zugrunde, die Kaufkraft der an den Universitäten beschäftigten KollegInnen durch Anhebung der Gehälter über die reine Inflationsabgeltung von 1,875 % hinaus nachhaltig zu stärken. Folgende wichtige familienpolitische Errungenschaften konnten erreicht werden: Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes zur Betreuung eines behinderten Kindes; Anspruch auf Gewährung eines Frühkarenzurlaubes bei Adoption; zusätzlich ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Frühkarenzurlaub auch auf Arbeitnehmerinnen (in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft) erweitert worden.
Zu Arbeitszeit des allgemeinen Personals wurde Folgendes vereinbart: Die tägliche Normalarbeitszeit kann im Rahmen des Schicht- und Wechseldienstes durch Betriebsvereinbarung auf 12 Stunden ausgedehnt werden. In diesem Zusammenhang gebührt diesen ArbeitnehmerInnen für die Arbeit an Sonntagen ein Zuschlag. Außerdem kann nun in einer Betriebsvereinbarung ein Nachtarbeitszuschlag vereinbart werden (§ 55a KV).
Diesem Ergebnis wurde in der Sitzung des Dachverbandes der Universitäten am 21.12.2017 die Zustimmung erteilt.

24. Dez. 2017
12. Dez. 2017