Diskriminierung am Arbeitsplatz – erleichterte Beweislast im Gleichbehandlungsgesetz - awblog.at, 30.04.2018

Wollen von Diskriminierung betroffene Menschen ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, stellt die Beweisbarkeit eine erhebliche Hürde dar. Dem Ziel der erleichterten Beweislast und einer damit verbundenen fairen Chance auf Rechtsdurchsetzung stehen Umsetzungsdefizite und Anwendungsschwierigkeiten entgegen. Harmonisierung der nationalen Gesetzesgrundlage mit den unionsrechtlichen Vorgaben und eine Sensibilisierung der Richterschaft sind unerlässliche Voraussetzungen, um einen Ausgleich der erschwerten Beweissituation für die Betroffenen zu schaffen.
von Karin Weberndorfer

30. Apr. 2018
30. Apr. 2018