Der Kollektivvertrag kann's besser - blog.arbeit-wirtschaft.at, 21.08.2017

Ende Juni haben sich die Sozialpartner auf die Anhebung der Mindestlöhne in den Kollektivverträgen auf 1.500 Euro geeinigt. Vorangegangen war die Ankündigung der Bundesregierung, dies per Gesetz zu regeln. Nun stellt sich die Frage, ob es nicht ein Vorteil für die ArbeitnehmerInnen sein könnte, wenn ein Mindestlohn gesetzlich geregelt ist und nicht mühsam verhandelt werden muss?
Von Martin Müller

21. Aug. 2017
21. Aug. 2017