Nach einer Datenpanne tickt die Uhr - derstandard.at, 01.05.2018
Im Notfall zwingt die DSGVO zur umfassenden Benachrichtigung der Behörde – innerhalb von 72 Stunden.
Wien – Selbst das sicherste IT-System kann Datenpannen nicht ganz verhindern. Für diesen datenschutzrechtlichen Worst Case sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai anzuwenden ist, ein straffes Prozedere samt Melde- und Benachrichtigungspflichten vor. Dies stellt eine deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage dar. Um diese neuen Regeln innerhalb der sehr kurzen gesetzlichen Fristen einhalten zu können, müssen sich die Unternehmen proaktiv auf den Datennotfall vorbereiten.
Von Dominik Schelling
2. Mai. 2018
1. Mai. 2018