Höchstgericht gibt Beamten eine 37,5-Stunden-Woche - derStandard.at, 09.03.2016
Anders als in der Privatwirtschaft, gilt die Ruhepause von Beamten als bezahlte Dienstzeit, bestätigt der Verwaltungsgerichtshof
Wien – Ein Urteil des Höchstgerichts zur Arbeitszeit von Beamten sorgt für Unruhe in der Post und hat Auswirkungen für alle Beamten in Österreich. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass Beamte – anders als Beschäftigte in der Privatwirtschaft – die gesetzliche halbstündige Ruhepause in der Dienstzeit nehmen dürfen. Andere Arbeitnehmer müssen dies in ihrer unbezahlten Freizeit tun; der Arbeitstag verlängert sich dadurch im Normalfall um eine halbe Stunde.
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