EuGH lässt Kettenverträge an Unis vorerst bestehen - derderstandard.at, 03.10.2019
Der Gerichtshof hält die Regelung für potenziell rechtswidrig, trifft aber keine Entscheidung. Unterschiedliche Behandlung von Voll- und Teilzeitkräften muss objektiv gerechtfertigt sein.
Luxemburg – Leichtes Aufatmen bei Österreichs Universitäten, Frust bei Universitätsangestellten, die nur befristete Arbeitsverhältnisse haben: So lässt sich die Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Montag zusammenfassen.
11. Okt. 2019
4. Okt. 2019