Atteste für Risikogruppen - aekwien.at, 30.04.2020

Details zur Erstellung einer individuellen COVID-19-Risikoanalyse bezüglich eines schweren Krankheitsverlaufs - frühestens ab 11. Mai 2020.
Vorweg: Durch die späte Beschlussfassung des zugrundeliegenden Gesetzes im Bundesrat, wird die endgültige Kundmachung der Verordnung frühestens der 11. Mai 2020 sein. Davor ausgestellte Atteste sind nicht gültig und werden nicht honoriert. Über den genauen Stichtag werden wir Sie gesondert informieren.

4. Mai. 2020
4. Mai. 2020