LFUI: Leistungsvereinbarung 2025-2027 (LFUI) - Mitteilungsblatt vom 10.12.2024 - uibk.ac.at

Siehe insbes. A4. Personalstruktur/-entwicklung - ab Seite 15.
Präambel: Gemäß § 13 des Universitätsgesetzes 2002 (im Folgenden UG genannt) sind zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre Leistungsvereinbarungen abzuschließen.

21. Jan. 2025
30. Dez. 2024