Wiedereingliederungsteilzeit: Antritt bis zu einem Monat nach dem Krankenstand möglich - Parlamentskorrespondenz Nr. 830 vom 05.07.2018, parlament.gv.at

Nationalrat beschließt Novelle samt EU-Anpassungen im Betriebspensionsgesetz einstimmig.
Wien (PK) – Künftig soll unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedereingliederungsteilzeit bis zu einem Monat nach dem Krankenstand angetreten werden können. Der Nationalrat beschloss heute eine entsprechende Novelle, in der auch Anpassungen des Betriebspensionsgesetzes an EU-Vorgaben enthalten sind, einstimmig.

6. Jul. 2018
6. Jul. 2018