Urteil des EuGH: Gmail gilt nicht als elektronischer Kommunikationsdienst - sueddeutsche.de, 13.06.2019

Anbieter von Webmail-Diensten gelten nicht als elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne des EU-Rechts. Die Bundesnetzagentur verlangt von solchen Diensten, dass sie Behörden eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, über die Ermittler auf die Kommunikation von Verdächtigen zugreifen können. 2012 hatte die Behörde Google aufgefordert, Gmail bei ihr anzumelden. Google hatte gegen den Bescheid geklagt.
Von Max Muth

16. Jun. 2019
16. Jun. 2019