Uni-Abschlussarbeiten: Gegen Fünfer kein Einspruch möglich - APA, 15.03.2016

Wird eine wissenschaftliche Abschlussarbeit mit "Nicht Genügend" beurteilt, sind dagegen keine Rechtsmittel möglich. Der Gesetzgeber sieht zwar vor, dass die Beurteilung von Prüfungen wegen schwerer Mängel beeinsprucht werden kann. Das gelte aber nicht für wissenschaftliche Arbeiten, so der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer am 15. März veröffentlichten Entscheidung.

15. Mär. 2016
15. Mär. 2016