Österreich: E-Mail im Spam-Ordner gilt als zugegangen - heise.de, 19.05.2019

Rechtlich relevante Unterlagen gelten auch dann als empfangen, wenn sie im Spam-Ordner landen. Das hält der Oberste Gerichtshof in Wien fest.
Wer zu erkennen gibt, per E-Mail erreichbar zu sein, muss auch den Spam-Ordner überprüfen. Andernfalls könnte er relevante Mitteilungen verpassen, die dennoch rechtliche Wirkung entfalten.
Von Daniel AJ Sokolov

25. Mai. 2019
20. Mai. 2019