Nationaler Qualifikationsrahmen ermöglicht bessere Vergleichbarkeit - APA, 24.02.2016

„Der heutige Gesetzesbeschluss bietet eine gute Grundlage für die weitere Umsetzungsarbeit des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR)“, so Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) heute, Mittwoch, anlässlich des beschlossenen NQR-Gesetzes. „Der zentrale Punkt – der Prozess der Einordnung von formalen und nicht-formalen Qualifikationen zu den acht NQR-Niveaus – ist nachvollziehbar und gut durchdacht. Nun geht es im weiteren Schritt um die erfolgreiche und effiziente Umsetzung des Gesetzes. Erst dadurch können die Ziele des nationalen Qualifikationsrahmens tatsächlich verfolgt und erreicht werden, so der IV-Generalsekretär weiter.

Die Förderung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Österreich aber auch in Europa sei unabdingbar, denn „Unternehmen müssen wissen, welche Lernergebnisse – Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen – Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung innehaben, unabhängig davon, ob eine berufsbildende Schule, ein Bachelorstudiengang oder ein Weiterbildungsseminar besucht wurde.“ Der NQR könne dabei künftig sowohl Absolventinnen und Absolventen von eingeordneten Qualifikationen als auch die Unternehmen unterstützen.

24. Feb. 2016
24. Feb. 2016