Entlassung nach Facebook-Video: Das sagt das Arbeitsrecht - derstandard.at, 04.07.2017

Das Ansehen des Arbeitgebers ist auch in der Freizeit zu wahren, sagen Arbeitsrechtler. Bezüglich der Entlassung haben sie Zweifel. - Eine Minute und fünfundvierzig Sekunden haben gereicht, damit Patrick F. seinen Job als Krankentransportfahrer verlor. In dem auf Facebook hochgeladenen Video beschwert er sich darüber, dass ein der versuchten Vergewaltigung beschuldigter Flüchtling auf freiem Fuß sei. Die Reaktion seines Arbeitgebers – der GWS Krankenbeförderungs GmbH: die Entlassung. Was sagt das Arbeitsrecht?

7. Jul. 2017
7. Jul. 2017