Arbeiterkammer bringt Kettenarbeitsverträge an Unis vor EuGH - APA, 18.03.2019

Luxemburg (APA) - Die Arbeiterkammer (AK) bringt die unterschiedlichen Zeitgrenzen für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte bei Kettenverträgen an Unis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Arbeits- und Sozialgericht Wien legte den Fall einer zwölf Jahre lang immer wieder befristet an einer Uni beschäftigten Forscherin dem EuGH zur Entscheidung vor. Die derzeitige Gesetzesregelung könnte Frauen diskriminieren.

1. Apr. 2019
18. Mär. 2019